Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Hotel Kaltenhauser (SK Hotelbetriebs GmbH & Co KG) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kaltenhauser.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen am 22.07.2025:
Diese Website ist wegen der folgenden Abhängigkeit von Drittanbietern/externen Diensten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
durch Abhängigkeit von Drittanbietern/Externen Tools für folgende Dienstleistungen:
Buchungstool für die Reservierung und Buchung von Übernachtungen und Angeboten
Buchungstool für die Reservierung von Freizeitangeboten
Cookie Consent Management zur DSGVO-konformen Bereitstellung des Nutzer
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten erfolgten Bewertung auf manueller Basis erstellt und wird in regelmäßigen Abständen nach Notwendigkeit aktualisiert.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.07.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Webseitenbetreiber und für den Inhalt verantwortlich:
Das gemütliche Dorfhotel Kaltenhauser
SK Hotelbetriebs GmbH & Co KG
Hollersbach 17
5731 Hollersbach
Tel. +43(0)6562/8117-0
Fax +43(0)6562/8117-50
E-Mail: info@kaltenhauser.com
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.